Eine Genossenschaft in Gründung, auch „iG“ genannt, ist eine Genossenschaft, die sich gerade in der Gründungsphase befindet. Dies bedeutet, dass die Gründer*innen gerade damit beschäftigt sind, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Genossenschaft zu gründen und zu organisieren.
Die Gründung einer Genossenschaft erfordert einige formelle Schritte. Dazu gehört unter anderem die Erstellung einer Satzung, die Festlegung der Mitgliedschaftsbedingungen und die Eintragung der Genossenschaft in das Genossenschaftsregister. Sobald die Gründung abgeschlossen ist und die Genossenschaft ihre Tätigkeit aufnehmen kann, ist sie keine „Genossenschaft in Gründung“ mehr, sondern eine „ordentliche“ Genossenschaft.